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Private Krankenversicherung: Risikozuschläge für Schwangere
Private Krankenversicherung: Risikozuschläge für Schwangere
Das dürfte alle zukünftigen Mütter interessieren, die sich privat versichern wollen. Bisher war es so, dass Schwangere einen „Risikozuschlag“ zahlen mussten, wenn sie ihrer PKV ihre Schwangerschaft mitteilten. Das Landgericht Aachen hat jetzt festgestellt, dass diese Verfahrensweise zu Unrecht durchgeführt wird. Eine Schwangere hatte zuvor geklagt. Die PKV muss jetzt alle Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt leisten.
Re: Private Krankenversicherung: Risikozuschläge für Schwang
Ich finde das Urteil des Aachener Landgerichts gut, eine Schwangerschaft ist schließlich keine Krankheit. Deshalb können die PKVs eine Schwangerschaft auch nicht als besonders risikobehaftete Krankheit einstufen, das machen die gesetzlichen Krankenkassen schließlich auch nicht. Ich finde es positiv, dass es in dieser Hinsicht eine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten Schwangeren geben soll.
Re: Private Krankenversicherung: Risikozuschläge für Schwang
Dem kann ich mich nur anschließen. Aber dass die PKV vor allem anderen am Geld verdienen interessiert ist, war ja schon vorher bekannt.